Pompe Deutschland e.V.

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Aktuelles rund um Morbus Pompe

Priorisierung für Menschen mit Vorerkrankungen bei der Impfung gegen das Coronavirus

Die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke (DGM) informiert: In der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 8.3.2021 sind neuromuskuläre Erkrankungen endlich explizit genannt. Der Weg zur Schutzimpfung wird so erheblich erleichtert und verkürzt:

Zum Nachweis der hohen Priorität gegenüber dem Impfzentrum oder anderen impfberechtigten Stellen benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis und ein mit dem Zeugnis ggf. zu vergebenden Code, aus dem Ihre Diagnose hervorgeht. Zur Ausstellung sind Ihre behandelnden Ärzte berechtigt. Soweit Sie Ihrem Arzt aufgrund früherer Behandlung persönlich bekannt sind, können Sie diese Unterlagen auch telefonisch anfordern und sich per Post zustellen lassen (§ 6 Abs. 5 CoronaImpfV). Krankenkassen und private Krankenversicherungen können die bei ihnen versicherten Personen mit den gelisteten Vorerkrankungen ermitteln und sie hierüber aktiv informieren. Näheres dazu wird noch vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erarbeitet (§ 6 Abs. 7 CoronaImpfV). [Quelle: DGM]

Weitere Informationen und Tipps finden Sie bei der DGM unter dem oben angegebenen Link.

Bis Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung vorliegen, verweisen wir zusätzlich auf die Informationsquellen der Bundesländer:

Informationen aus den Bundesländern (eigene Recherche)

Die Liste wird bei Vorliegen neuer Informationen aktualisiert. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität der Daten und sind für Hinweise auf neue oder aktualisierte Informationen dankbar.

Disclaimer

Alle Beiträge von Pompe Deutschland e.V. auf der Website und in den sozialen Medien dienen der Information, stellen keine Werbung dar und sind nicht als individuelle Beratung zu verstehen. Pompe Deutschland bewertet, bevorzugt oder empfiehlt keine Behandlungen, Therapien, Produkte, Organisationen oder Unternehmen. Durch die Nennung eines Unternehmens machen wir uns nicht automatisch Angebote oder Aussagen des Unternehmens zu eigen. Für Fragen der individuellen medizinischen Versorgung sollten grundsätzlich die behandelnden Ärzte konsultiert werden.

Selbsthilfeförderung 2024

Pompe Deutschland e.V. bedankt sich für folgende Förderung:

  • Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene in Höhe von 3.000,00 €.

Alle Zuwendungen an den Verein finden Sie in der Auflistung der Zuwendungen.

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Habe ich Pompe?

Pompe-Symptome Können auch auf andere neuromuskuläre Erkrankungen zutreffen. Prüfen Sie durch das Ausfüllen eines wissenschaftlich fundierten Fragebogens, ob bei Ihnen Hinweise auf eine neuromuskuläre Erkrankung vorliegen. Weitere Informationen und den Fragebogen gibt es bei ARTIS. Probieren Sie es aus!

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