Petition an den Bundestag in Bezug auf das zu erwartende Bundesteilhabegesetz
Die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) weist auf eine Petition hin, die noch bis zum 12. September 2016 online mitgezeichnet werden kann. André Neutag von der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM) schreibt dazu:
Es geht darum, dass in dem Entwurf für das Bundesteilhabegesetz, welches eingeführt werden soll, noch einige Punkte enthalten sind, welche einer gleichberechtigten Teilhabe, Inklusion und einem selbstbestimmten Leben behinderter Menschen sowie den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention entgegenstehen. Es werden 50.000 Unterschriften benötigt, damit die Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung behandelt wird, zu der auch die/der Petent_In sowie Vertreter des zuständigen Bundessozialministeriums eingeladen werden. Hier der Link zur Petition, welche ohne größere Umstände online unterschrieben werden kann: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_08/_01/Petition_67028.html
André Neutag schreibt weiter:
Hier sind zwei Links der Kampagne, wo ihr ein paar mehr Infos dazu finden könnt, worum es geht:
- http://alleinzuhaus.org/
- http://alleinzuhaus.org/2016/05/10/die-10-groessten-maengel-des-entwurfs-zum-bundesteilhabegesetz/
Es sei nur ein Beispiel genannt, welches verdeutlicht, dass das Bundesteilhabegesetz in seinem derzeitigen Stand Verschlechterung bringen wird: Das sogenannte "5 aus 9", was bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in Zukunft nur dann Leistungen erhalten, wenn sie in mindestens 5 Lebensbereichen eingeschränkt und auf Unterstützung angewiesen sind. Außerdem sei das "Pooling" genannt, wonach sich mehrere Leistungsempfänger zusammenschließen sollen und sich eine Assistenz teilen sollen.
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