Stromkosten für elektrische Hilfsmittel erstatten lassen!

Krankenkassen sind unter bestimmten Umständen zur Übernahme von Strom- und Wartungskosten für verordnete elektrische Hilfsmittel verpflichtet. Für Pompe-Betroffene besonders relevant sind zum Beispiel Beatmungsgeräte mit dazugehörenden Befeuchtern und Akkus, Cough Assist, Absauggeräte, Pulsoximeter, E-Rollis, Pflegebetten oder Pflegebettrahmen, Patientenlifter.

Hinweis für Beatmungspatienten: Ab einer Beatmungzeit von 18 Stunden pro Tag ist die Krankenkasse verpflichtet, ein zweites Beatmungsgerät zur Verfügung zu stellen (wegen des Ausfallrisikos).

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