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Patientin soll abnehmen – oder zahlen

Kein Sport möglich: Ohne Rollstuhl kann sich die Morbus-Pompe-Patientin nicht mehr fortbewegen. Foto: Roman Milert (Alamy)

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Stellen Sie sich vor, Ihre Krankenkasse fordert Sie schriftlich auf, abzunehmen: «Im Rahmen der Schadenminderung ­erwarten wir von Ihnen eine weitere ­Gewichtsabnahme von 6 Kilo.» Das schreibt die Concordia einer Frau, die an einer sehr seltenen Muskelkrankheit leidet. Diese ist bereits so weit fortgeschritten, dass die Frau im Rollstuhl sitzt. Sie ist auf ein Medikament namens Myozyme angewiesen, damit ihre Muskelmasse nicht noch weiter schwindet. Ein sehr teures Mittel. Wie viel davon verabreicht werden muss, hängt vom Gewicht ab. Die Botschaft der Krankenkasse ist deshalb unzweideutig: Bei sehr teuren Medikamenten sei es besonders wichtig, dass «die Anwendung so sparsam wie möglich erfolgt».

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