Auswertung der Umfrage: Patientenanteil an den Kosten der Enzymersatztherapie

Symbol: Frage und Antwort

Leider waren die Rückmeldungen zur Umfrage "Patientenanteil an den Kosten der Enzymersatztherapie" sehr spärlich. Wir haben nur vier Rückmeldungen erhalten, und die sahen wie folgt aus:

  1. Von der Zuzahlung durch Vorauszahlung befreit, d.h. keine weiteren laufenden Kosten (Rezeptgebühren)
  2. Nicht von der Zuzahlung befreit, aber seitens des Apothekers auf Kulanzbasis keine Enzymersatztherapie-Rezeptgebühren.
  3. Nicht von der Zuzahlung befreit, aber für die Enzymersatztherapie normale Rezeptgebühren (Pro Verordnung 10,00 €).
  4. Privat versichertes Kind: Rezeptgebühren werden von Patient gezahlt, aber von Versicherung komplett zurückerstattet.

Der Regelfall ist Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 4, wobei betroffene Kinder bis zum 18. Lebensjahr immer frei sind, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Der Fall Nr. 3 stellt eine Ausnahme dar und beruht auf Kulanz seitens des Apothekers. Diesen Fall gibt es gelegentlich auch in Kliniken mit einer hauseigenen Klinikapotheke, da hier der Vorgang des "Einziehens" des Zuzahlungsbetrages unter Umständen mehr kostet als der Betrag, der eingezogen wird. Darum wird in Kliniken aus betriebswirtschaftlichen Gründen schon mal auf die Zuzahlung verzichtet.

Die Umfrage ist hiermit abgeschlossen. Bei den Teilnehmern bedanken wir uns an dieser Stelle recht herzlich für ihr Feedback.

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Thomas Schwagenscheidt

Bild: Tony Hegewald  / pixelio.de