Priorisierung für Menschen mit Vorerkrankungen bei der Impfung gegen das Coronavirus

Die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke (DGM) informiert: In der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 8.3.2021 sind neuromuskuläre Erkrankungen endlich explizit genannt. Der Weg zur Schutzimpfung wird so erheblich erleichtert und verkürzt:

Zum Nachweis der hohen Priorität gegenüber dem Impfzentrum oder anderen impfberechtigten Stellen benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis und ein mit dem Zeugnis ggf. zu vergebenden Code, aus dem Ihre Diagnose hervorgeht. Zur Ausstellung sind Ihre behandelnden Ärzte berechtigt. Soweit Sie Ihrem Arzt aufgrund früherer Behandlung persönlich bekannt sind, können Sie diese Unterlagen auch telefonisch anfordern und sich per Post zustellen lassen (§ 6 Abs. 5 CoronaImpfV). Krankenkassen und private Krankenversicherungen können die bei ihnen versicherten Personen mit den gelisteten Vorerkrankungen ermitteln und sie hierüber aktiv informieren. Näheres dazu wird noch vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erarbeitet (§ 6 Abs. 7 CoronaImpfV). [Quelle: DGM]

Weitere Informationen und Tipps finden Sie bei der DGM unter dem oben angegebenen Link.

Bis Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung vorliegen, verweisen wir zusätzlich auf die Informationsquellen der Bundesländer:

Informationen aus den Bundesländern (eigene Recherche)

Die Liste wird bei Vorliegen neuer Informationen aktualisiert. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität der Daten und sind für Hinweise auf neue oder aktualisierte Informationen dankbar.